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   VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095   

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VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 (https://dejure.org/2010,66950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 (https://dejure.org/2010,66950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 (https://dejure.org/2010,66950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; alkoholisierter Radfahrer ohne Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung; kein Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 C 09.2200

    (Erfolglose) Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind diese Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832; vom 8.2.2010 ZfS 2010, 296; vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68; vom 12.10.2010 Az. 11 ZB 09.2575).

    Solange die Antragstellerin das geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht beibringt, darf die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV davon ausgehen, dass ihre Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen feststeht und auch eine bedingte Eignung (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 FeV) nicht gegeben ist (vgl. BayVGH vom 8.2.2010 a.a.O., HessVGH vom 6.10.2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Mai 2008 (BVerwGE 131, 163, vgl. auch Urteil vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249) ausgeführt hat, bedeutet die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des BVerwG vgl. BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09

    Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Es liege ein atypischer Sachverhalt vor, der vergleichbar mit dem vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 25.9.2009 NJW 2010, 457) entschiedenen Fall die pauschalierende Anwendung des § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV nicht rechtfertige.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Mai 2008 (BVerwGE 131, 163, vgl. auch Urteil vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249) ausgeführt hat, bedeutet die Teilnahme am Straßenverkehr unter erheblicher Alkoholisierung mit jedem Fahrzeug eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs.
  • BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07

    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (st. Rspr. des BVerwG vgl. BVerwG vom 9.6.2005 NJW 2005, 3081; vom 11.6.2008 NJW 2008, 3014).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2002 - 3 M 34/02

    Beschwerde, Begründungsanforderungen, Bundesrichterwahl

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Außer Betracht bleiben muss daher die Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen, da hier die nötige inhaltliche Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung fehlt (vgl. OVG SH vom 31.7.2002 NJW 2003, 158; Guckelberger in Sodan/Ziekow, 3. Aufl. 2010, RdNr. 77 zu § 146; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 22 zu § 146).
  • VGH Bayern, 11.05.2010 - 11 CS 10.68

    Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind diese Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832; vom 8.2.2010 ZfS 2010, 296; vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68; vom 12.10.2010 Az. 11 ZB 09.2575).
  • VGH Bayern, 22.10.2009 - 11 ZB 09.832

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Trunkenheitsfahrt mit dem

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind diese Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832; vom 8.2.2010 ZfS 2010, 296; vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68; vom 12.10.2010 Az. 11 ZB 09.2575).
  • VGH Bayern, 12.10.2010 - 11 ZB 09.2575

    Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad (Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰)

    Auszug aus VGH Bayern, 28.12.2010 - 11 CS 10.2095
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats sind diese Vorschriften die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei einem Inhaber einer Fahrerlaubnis oder früherem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille oder mehr im Straßenverkehr geführt hat, mit einer medizinisch-psychologischen Begutachtung in aller Regel nicht nur die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zu überprüfen (vgl. BayVGH vom 22.10.2009 Az. 11 ZB 09.832; vom 8.2.2010 ZfS 2010, 296; vom 11.5.2010 Az. 11 CS 10.68; vom 12.10.2010 Az. 11 ZB 09.2575).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2012 - 10 A 10284/12

    Fahrradfahrer mit mehr als 1,6 . Alkohol, der sich nicht

    Die in § 3 Abs. 2 FeV bestimmte nur entsprechende Anwendung der §§ 11 bis 14 FeV ergibt sich jedenfalls aus der Tatsache, dass diese Regelungen dem Wortlaut nach nur auf die (Erst-)erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis Anwendung finden, eine solche aber bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen nicht erforderlich ist und zudem nicht über die Gestattung, sondern die Untersagung der Verkehrsteilnahme mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug zu entscheiden ist (so grundsätzlich BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 -, juris).
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Zudem ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, soweit dieses dem Gesetz entnimmt, dass sich die pauschalierende Betrachtungsweise des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV gegenüber Personen, die lediglich fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen, nicht rechtfertigen lässt, ausdrücklich entgegengetreten (BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris Rn. 15).
  • VG Neustadt, 30.01.2012 - 3 K 954/11

    Untersagen des Führens von Fahrzeugen wegen einmaliger Trunkenheitsfahrt mit dem

    3.  Bei einem Fahrradfahrer, der sich mit hoher Blutalkoholkonzentration am Straßenverkehr beteiligt und damit eine Verkehrsstraftat nach § 316 StGB begeht, ist in der Regel bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründet, er werde in alkoholisiertem Zustand nicht stets die nötige Selbstkontrolle aufbringen, vom Führen eines Fahrzeugs abzusehen (VGH München, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 -, juris).(Rn.27).

    Es ist nicht unverhältnismäßig, wenn die Rechtsordnung bereits an eine einmalige Trunkenheitsfahrt die Verpflichtung knüpft, ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten vorzulegen (so auch: VGH Kassel, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 -, NJW 2011, 1753; VGH München, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11 -, Blutalkohol 48, 184; OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 -, NJW 2008, 2059; entgegen OVG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, NJW 2010, 457)(Rn.30).

    Der Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, um die Eignung des Klägers zum Führen von Fahrzeugen zu überprüfen, steht weder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch der Wortlaut des § 3 Abs. 2 FeV, wonach die Vorschriften der §§ 11 bis 14 FeV entsprechend Anwendung finden, entgegen (so auch u.a. BayVGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2010 - 11 C 09.2200 - und vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 - HessVGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11 - OVG Nds., Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, alle in juris veröffentlicht).

  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 11 BV 12.771

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad (1,9 ‰), wobei der Fahrer nicht Inhaber einer

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 28. Dezember 2010 Az. 11 CS 10.2095 zurück.

    Den Streitwert eines Klageverfahrens, das das Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, zum Gegenstand hat, nimmt der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung (vergl. z.B. BayVGH vom 28.12.2010 Az. 11 CS 10.2095 ; vom 10.1.2011 Az. 11 CS 10.2404 ; vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 , vom 10. Mai 2012 Az. 11 CS 12.822 ) mit der Hälfte des Auffangwertes nach § 52 Abs. 2 GKG an.

  • OVG Thüringen, 09.05.2012 - 2 SO 596/11

    Verbot des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

    Der Senat geht mit dem weit überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung davon aus, dass die Gefahren, die von dem Führer eines erlaubnisfreien Fahrzeugs ausgehen, zwar geringer sind als diejenigen, die ein ungeeigneter Führer von Kraftfahrzeugen verursacht; sie sind aber noch so erheblich, dass die entsprechende Anwendung der §§ 11 bis 14 FeV, insbesondere die Anordnung zur Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht unverhältnismäßig ist (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 1. April 2008 - 12 ME 35/08 - Juris, Rn. 7; dem folgend: BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 Cs 10.2095 - Juris, Rn. 13 ff.; OVG B-Brb., Beschluss vom 28. Februar 2011 - OVG 1 S 19.11 u. a. - Juris, Rn. 6; HessVGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 2 B 1076/10 - Juris, Rn. 5 ff.; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 3 FeV, Rn. 12; a. A. OVG Rhl.-Pf., Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 - Juris, Rn. 10).

    Das schließt möglicherweise nicht aus, dass die Fahrerlaubnisbehörde in besonders gelagerten Fällen nicht bei Verhältnismäßigkeitserwägungen, sondern bereits bei der Prüfung des Verdachtstatbestands zu dem Ergebnis kommt, dass zwar die Tatbestandsvoraussetzungen zum Ergreifen weiterer Ermittlungsmaßnahmen vordergründig erfüllt sind, aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls dennoch keine stichhaltigen Zweifel an der Fahreignung bestehen (dies andeutend auch: BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010, a. a. O., Juris, Rn. 16 ff.).

    Es ist demnach nicht zu beanstanden, dass sie ihr Ermessen dahin als reduziert angesehen hat, das Führen erlaubnisfreier Fahrzeuge zu verbieten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010, a. a. O., Rn. 18; OVG B-Brb, Beschluss vom 28. Februar 2011, a. a. O., Rn. 9; HessVGH, Urteil vom 6. Oktober 2010, a. a. O., Rn. 18).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2011 - 1 S 19.11

    Gutachtenanordnung nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad; BAK: 2,57 Promille

    Im Hinblick auf das auch von einem Radfahrer ausgehende Gefahrenpotential ist zudem im Rahmen des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) FeV eine sachliche Differenzierung danach, ob der Betroffene eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht, nicht geboten (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 - juris Rn. 13; a. A.: OVG Koblenz, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 - juris Rn. 16).

    Denn erst das Gutachten kann klären, ob ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter bestimmten Beschränkungen oder Auflagen geführt werden kann (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 6. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 28. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 18; a. A.: Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 3 FeV Rn. 8).

  • VG Bayreuth, 21.12.2022 - B 1 S 22.1112

    Fahreignungszweifel nach Fahrt mit E-Scooter unter der Wirkung von Cannabis

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bilden die Vorschriften der §§ 11 ff. FeV die Rechtsgrundlage für die Berechtigung der Fahrerlaubnisbehörde, bei dem Inhaber oder früheren Inhaber einer Fahrerlaubnis, der ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss geführt hat, unter den Voraussetzungen der entsprechenden einschlägigen Norm ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht nur zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch zur Prüfung der Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen anzuordnen (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris Rn. 13 m.w.N).

    Denn die Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Rauschmitteln - mit jedem Fahrzeug - bedeutet eine Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris Rn. 14, der darauf hinweist, dass deshalb auch § 316 StGB nicht nur die Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug unter Strafe stellt).

  • VG Neustadt, 03.09.2012 - 3 K 331/12

    Bei Cannabiskonsum MPU auch bezüglich des Führens von erlaubnisfreien

    Da bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen eine Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, kommt hier bei bestehenden Eignungszweifeln nur eine entsprechende Anwendung der §§ 11 bis 14 FeV in Betracht (BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 -, juris, Rn. 15).

    O hne ein entsprechendes Gutachten, das auch dazu dient, zu klären, ob Anknüpfungspunkte bestehen, dass eine Beschränkung oder Anordnung von Auflagen ausreichend sein könnte (BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 -, juris, Rn. 18, m. w. N.), fehlt der Behörde die fachliche Kompetenz zur Entscheidung, ob und wenn ja, welche Auflagen zur Abwehr einer Gefährdung des Straßenverkehrs durch den Betroffenen geeignet sind.

  • VG Würzburg, 02.12.2013 - W 6 S 13.1151

    Teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (bzgl. fahrerlaubnisfreie

    Auf der Basis hat dann die Fahrerlaubnisbehörde ihre Ermessensentscheidung zu treffen (vgl. VGH BW, B.v. 24.1.2012 - 10 S 3175/11 - NJW 2012, 3321; BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris).

    Nicht an Alkohol gewöhnte Personen sind mit einer Blutalkoholkonzentration nicht in der Lage, ihr Fahrzeug aufzufinden bzw. es in Gang zu setzen und es über eine gewisse Strecke zu bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2010 - 11 CS 10.2095 - juris; HessVGH, B.v. 21.7.2010 - 2 B 1076/10 - ESVGH 61, 57; OVG Berlin, B.v. 28.2.2011 - OVG 1 S 19.11 - OVG 1 M 6.11 - LKV 2011, 176).

  • VG Neustadt, 21.01.2016 - 3 L 1112/15

    Konsum der Kräutermischung "After Dark" endet in Fahrradfahrverbot

    Da bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen eine Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, kommt hier bei bestehenden Eignungszweifeln nur eine entsprechende Anwendung der §§ 11 bis 14 FeV in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 3 B 102/12 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 11 CS 10.2095 -, juris).
  • VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 1 S 12.136

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Würzburg, 16.04.2014 - W 6 K 13.1150

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 1 S 22.1109

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Kraftfahrzeuge (hier: E-Scooter),

  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 1 B 364/20

    Entziehung der Fahrerlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens?

  • VG Augsburg, 05.03.2014 - Au 7 S 14.190

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 16.01.2012 - 3 L 1166/11

    Untersagen des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Trunkenheitsfahrt mit

  • VG Augsburg, 16.05.2011 - Au 7 S 11.544

    Erneute Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit; Trunkenheitsfahrt mit dem

  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 11 CS 10.2404

    Einmalige Trunkenheitsfahrt (2,50 ‰) mit einem Fahrrad; Verbot, Fahrzeuge aller

  • VGH Bayern, 28.01.2013 - 11 ZB 12.2534

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Alkoholfahrt mit einem

  • VGH Bayern, 10.05.2012 - 11 CS 12.822

    Verkehrsteilnahme mit einem Fahrrad unter Alkoholeinfluss (BAK mindestens 1,66

  • VG Augsburg, 10.03.2011 - Au 7 S 11.237

    Aberkennung des Rechts, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen

  • VG Würzburg, 13.01.2011 - W 6 S 10.1346

    Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; Aberkennung des Rechts zum Gebrauch der

  • VG München, 04.12.2014 - M 6a S 14.3673

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wegen Nichtvorlage eines

  • VG Cottbus, 16.05.2014 - 1 L 117/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis

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